
Das Bayrische Landesamt für Datensschutzaufsicht hat in einer technischen Prüfaktion SMART-TV-Geräte von 13 Herstellern daraufhin untersucht, welche Daten bei der Nutzung der Geräte fließen
Artikel lesen
Der betriebliche Datenschutz steht scheinbar im Konfliktfeld zwischen dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung einerseits und der betrieblichen Notwendigkeit der Verarbeitung von Daten für das tägliche Geschäft andererseits.
Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Volkszählung erläutert:
"Wegen der Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie gibt es kein "belangloses" Datum mehr".
(BVerfG, Urteil vom 15. Dez. 1983 - BvR 209) >>> weitere Details
Inzwischen wird immer deutlicher: Guter Datenschutz ist auch ein Qualitätsmerkmal und damit ein Vorteil im Wettbewerb um Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten. Bei den anhaltenden Datenschutzverletzungen, gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig, steigt die Sensibilität Ihrer Partner. Von der Fragestellung „benötigen wir wirklich Datenschutz" kommen Sie als Verantwortlicher zur Aussage „Datenschutz ist die Voraussetzung der Vertrauensbasis in der Beziehung zu unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter als Wettbewerbsvorteil".
Das Datenschutzniveau kann aber nur hoch sein, wenn die Umsetzung im Alltag nicht belastet. Datenschutz darf also weder Prozesse und betriebliche Abläufe stören noch Mitarbeiter bei Ihrer Aufgabenerfüllung behindern. Kurz gesagt: Datenschutz muss wirksam sein, soll aber im Hintergrund laufen.
Lassen Sie sich dabei helfen Ihren betrieblichen Datenschutz smart umzusetzen. Ich unterstütze Sie dabei, die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu erfüllen, Ihre Mitarbeiter zu sensibilisieren und die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen. Und das ohne Ihr Business auszubremsen, denn Sie sind mein Kunde, Ihre Interessen werde ich wahren.
Michael Weinmann
Ihr Partner im Datenschutz